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Auszug aus der Satzung: §5 Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins kann werden, wer bereit ist, die Zwecke des Vereins zu fördern. Wer Mitglied wird, erkennt die Satzung und die vom Verein beschlossenen Ordnungen an und zahlt den festgelegten Mitgliedsbeitrag. 2. Von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind - Hundehändler und deren Angehörige und Menschen, die mit ihnen unter einem Dach leben. Nicht als Hundehändler gilt, wer als ordentlicher Züchter und Halter im Sinne der VDH-Satzung und unter Kontrolle des VDH die Zucht mit Hunden aus FCI-kontrollierter Herkunft lediglich als Hobby nach kynologischen Grundsätzen betreibt und fördert. - Personen, die grob gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. - Züchter, die nicht im Rahmen der FCI züchten. - Personen, die Mitglied in einem anderen deutschen Club für PDAE sind. - Personen, die Mitglied in Rassevereinen oder Zuchtverbänden sind, die nicht dem VDH oder FCI angeschlossen sind. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Vereinen, die diese Aufnahme lt. Satzung anstreben. ......... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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